Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.netzda-mig.de veröffentlichte Website der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den BITV-Anforderungen:
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem entwicklungsbegleitenden BITV-Test einer zertifizierten Prüfstelle.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten noch nicht vereinbar. MIG plant Aktualisierungen der Website, mit denen die aufgeführten Einschränkungen der Barrierefreiheit behoben werden sollen.
Alternativtexte
In einigen Fällen fehlen aktuell noch Alternativtexte für Bedienelemente, Objekte, Fotos und Grafiken. Diese werden zurzeit vorbereitet und in den nächsten Monaten veröffentlicht.
Bewegte Inhalte
Die an verschiedenen Stellen der Website verwendeten automatischen Inhaltswechsel (Karussells) können nicht über ein eindeutiges Bedienelement abgeschaltet werden.
Formulare
Die Beschriftungen von Formularfeldern sind für Screenreader nicht erkennbar mit den dazugehörigen Eingabefeldern verknüpft. Für Felder, die sich auf die Nutzer*innen selbst beziehen, fehlt aktuell eine Autocomplete-Funktion. Fehlermeldungen in den Formularen sind nicht mit den Beschriftungen der betroffenen Felder verknüpft.
HTML-Strukturelemente
Die Struktur der Überschriften ist aktuell nicht für Screenreader optimiert. Listen sind nicht so ausgezeichnet, dass sie durch Screenreader gelesen werden können.
HTML-Syntax
Die HTML-Syntax ist nicht für Screenreader optimiert.
PDF-Dokumente zum Download
PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei. Bei künftigen erforderlichen Aktualisierungen dieser Dokumente wird auch die Barrierefreiheit sichergestellt.
Tabellen
Tabellen sind nicht so aufgebaut und ausgezeichnet, dass eine sinnvolle Wiedergabe durch Screenreader möglich ist.
Datum der Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14.06.2022 erstellt.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere Internetredaktion an.
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH
info@netzda-mig.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter:
Markt 10, 06618 Naumburg (Saale)
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